AGB – allgemeine Geschäftsbedingungen – womens hub, 07/21

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Schulungen, Veranstaltungen, Auskünften und ähnliches sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten. Diese AGB werden auch für alle zukünftigen Verträge mit womens hub vereinbart. Der Vertragspartner (VP) kann die Leistungen von womens hub im vereinbarten Umfang ab Abschlussdatum nutzen. Vertragsbeginn ist der Monatserste od. der 15. eines Monats. Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung des Vertrages durch die Mitarbeiter von womens hub oder mit Aufnahme des Trainings zustande. Bei minderjährigen Personen muss der Vertrag von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Vor Annahme von womens hub stellt der einseitig unterschriebene Antrag nur einen unwiderruflichen Antrag auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar. Das Angebot gilt als angenommen, wenn womens hub Ihnen gegenüber die Annahme nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Abschlussdatum schriftlich ablehnt. Womens hub kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Vertragspartner steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.

Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nicht möglich.

3. Trainingsraumnutzung

Mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung erhält der VP das Recht, den Trainingsraum (Kursraum nur wenn kein Kurs statt findet) von womens hub, inkl. Umkleiden und Toiletten, während der Öffnungszeiten im Rahmen der Nutzungsvereinbarung zu nutzen. Kurse sind nicht mit inbegriffen und müssen zusätzlich gebucht werden. Auch die Betreuung durch die Trainer und dessen Personal kann in Anspruch genommen werden.

4. Mitgliedschaftsverträge, Grundlaufzeit, Kündigungsfristen

4.1 Wenn Sie einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit 3 oder 12 Monate) abgeschlossen haben, gilt folgende Regelung:

a) Verträge mit einer Grundlaufzeit von 3 Monaten sind mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Grundlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um jeweils weiteren 3 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

b) Verträge mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten sind mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Grundlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

4.2 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären.

5. Mitgliedsbeitrag/Bankeinzugsverfahren, Zahlungsverzug

5.1 Der reguläre Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Er wird zum Monatsersten bzw. 15. Eines Monats, fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Wenn Sie eine andere Zahlungsart als den Bankeinzug wählen, erhebt womens hub aufgrund der damit verbundenen höheren Verwaltungskosten eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 €. Bei vom VP zu vertretenden Rücklastschriften kann womens hub eine monatliche Aufwandspauschale von 5,00 € zuzüglich der von den Banken abhängigen Bankgebühren berechnen.

5.2 Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert.

5.3 Sollte der VP mit mehr als 2 Mitgliedsbeiträgen in Verzug kommen, ist womens hub berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung und somit sämtliche bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin noch offene Beiträge in Höhe von 100 % des vereinbarten Nutzungsentgeltes einzufordern. Der Gesamtbetrag ist sofort fällig.

6. FirmenFitness-Mitgliedschaft

Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt womens hub eine FirmenFitness-Mitgliedschaft zu den mit dem Arbeitgeber vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzung entfallen die Mitarbeiterkonditionen automatisch und die FirmenFitness-Mitgliedschaft wird auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt.

7. Ermäßigungen

Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages kann für Studenten und Schüler sowie FirmenFitness-Mitgliedschaften gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt werden. Ein Anspruch auf Einräumung der Ermäßigung seitens womens hub besteht nicht. Der Berechtigungsnachweis muss bei Vertragsabschluss vorgelegt oder binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss nachgereicht werden. Bei befristeten Nachweisen ist eine aktuelle Folgebescheinigung unaufgefordert bis zum Ende der Gültigkeit des Erstnachweises vorzulegen. Wenn ein nach diesem Vertrag erforderlicher Nachweis nicht fristgemäß erbracht wird, erfolgt eine Abrechnung nach der regulären Gebühr, die für die jeweilige Laufzeit und Leistungsart Anwendung findet. Bei nachgereichten Nachweisen wird die Ermäßigung ausschließlich für die Zukunft gewährt und zwar mit dem nächsten fällig werdenden Mitgliedsbeitrag. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt die Ermäßigung automatisch.

8. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung

Unsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall uneingeschränkt Weisungen zu erteilen, um die Hausordnung von womens hub durchzusetzen.

9. Haftung

9.1 Womens hub und dessen beauftragte Dienstleister und sonstige Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn womens hub diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn womens hub fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von womens hub zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Nutzung der Trainingsfläche, Punkt 3.

Womens hub haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Der o.g. Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gelten nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Nutzer hat etwaige Schäden, für die womens hub haften soll, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

9.2 Dem VP wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Räumlichkeiten zu bringen. Von Seiten womens hub werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch womens hub zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von womens hub in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

10. Datenschutz

Womens hub erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom VP erhält. VP hat jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte kontaktieren Sie uns auf Wunsch.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Womens hub behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle anderen vertragsrelevanten Dokumente, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen notwendig ist, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. In diesem Fall wird womens hub allen VP vorher die Änderungen mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der VP nicht binnen vier Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der VP einer Änderung, hat womens hub das Recht, das Nutzungsverhältnis gemäß den allgemeinen Kündigungsregeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

12. Schriftform, Salvatorische Klausel

12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.

12.2 Sollten einzelne dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Unwirksame Regelungen sind von beiden Parteien durch die Bedingungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.